Interpellation von Tabea Estermann, Adrian Risi, Peter Letter und Mirjam Arnold betreffend Benchmarking und Effizienz des Zuger Handelsregisteramtes
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zug beruht nicht nur auf stabilen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einer günstigen Steuerpolitik, sondern auch auf effizienten und zuverlässigen Verwaltungsdienstleistungen.
Das Handelsregisteramt spielt dabei eine zentrale Rolle. Es ist die erste Anlaufstelle für neue Unternehmen und ein wichtiger Partner für etablierte Firmen. Seine effiziente Arbeitsweise fördert Rechtssicherheit, erleichtert die Geschäftstätigkeit und stärkt die Standortattraktivität.
Angesichts des globalen und interkantonalen Wettbewerbs um Unternehmensstandorte ist eine schlanke und leistungsfähige Verwaltung unerlässlich. Ein gut funktionierendes Handelsregisteramt signalisiert Professionalität und stärkt das Vertrauen der Wirtschaft in die Behörden. Die sehr lange Bearbeitungsdauer von Handelsregistergeschäften und die schlechte telefonische Erreichbarkeit des Handelsregisteramtes sind in der Vergangenheit wiederholt von Mitgliedern des Advokatenvereins des Kantos Zug, der Zuger Treuhändervereinigung und der Wirtschaftskammer des Kantons Zug kritisiert worden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Leistungsfähigkeit des Handelsregisteramts Zug, der Vergleich zu den Handelsregisterämter anderer Kantone und den Willen des Handelsregisters Zug, sich kontinuierlich zu verbessern. Darum möchten wir gerne fragen:
- Wie ordnet sich der Leistungsausweis des Zuger Handelsregisteramtes ein im Vergleich zu den Kantonen ZH, AG, LU, NW, OW, UR, SZ, SG:
- Durchschnittliche Dauer zur Eintragung neuer Firmen;
- Durchschnittliche Dauer für Personenmutationen bei Gesellschaften;
- Durchschnittliche Dauer der übrigen HandelsregistermutationenGebühren für diese Leistungen
- Anzahl der Handelsregisteranmeldungen pro Jahr im Verhältnis zu den Stellenprozenten beim Handelsregister
- In den Leistungszielen 3 und 4 des Handelsregister- und Konkursamtes sieht der Regierungsrat eine Beantwortung von Anfragen innert 5 Arbeitstagen vor.
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Idee, dass das Handelsregister gegen eine zusätzliche Expressgebühr für dringende Geschäfte einen schnelleren Zugang zu seinen Dienstleistungen anbietet?
- Wie könnte eine solche Expressdienstleistung aussehen und welche Argumente sprechen aus Sicht des Regierungsrates dafür oder dagegen?
- Das Handelsregister ist während den Bürozeiten oft nur sehr schwierig oder gar nicht telefonisch erreichbar.
- Was unternimmt das Handelsregister für eine bessere Erreichbarkeit während den Bürozeiten?
- Wie beurteilt die Regierung die Idee, die Anzahl unbeantworteten Anrufe zu messen und als Leistungskennzahl einen Höchstwert zu setzen?
- Gemäss Budget 2025 ist der digitale Workflow des Leistungsziels 138 für eine medienbruchfreie Führung des Handelsregisters per Ende 2024 implementiert. Welche nächsten Schritte der Digitalisierung und Automatisierung sind geplant und wie wird künftig Künstliche Intelligenz (KI) für die sich wiederholenden Handelsregister-Geschäfte eingesetzt?
- Wird die Kundenzufriedenheit beispielsweise mit Umfragen oder Feedback von Unternehmen, Treuhändern und Anwälten gemessen und wie handhaben das die anderen führenden Wirtschaftskantone?
- Das Handelsregisteramt ermöglicht derzeit bei kleineren, offensichtlichen Fehlern in physischen Urkunden einen unkomplizierten Austausch einzelner Seiten. Wird es auch für digitale Urkunden einen ebenso einfachen und benutzerfreundlichen Prozess zur Korrektur oder Klärung solcher Fehler geben?