Die GLP Kanton Zug hat für die beiden Abstimmungen über die Änderung des Mietrechts die Nein-Parole beschlossen. Dies im Gegensatz zur nationalen Partei, die an der Delegiertenversammlung am 19. Okt. in Rüschlikon die Ja Parole bei der Vorlage zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters oder seiner Familienangehörigen beschlossen hat.
Ausschlaggebend hierfür waren zum einen die im Kanton Zug sehr angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, wo es beinahe unmöglich ist innert kurzer Frist eine adäquate Ersatzwohnung zu finden und zum anderen Zweifel bezüglich der erhofften positiven Auswirkungen im Markt, d.h. des Beitrags dieser Massnahme mehr Wohnungen zur Vermietung bereitzustellen. Insgesamt wurde die bestehende Lösung (der Vermieter muss einen “dringenden” Eigenbedarf nachweisen können) als angemessen angesehen und die Notwendigkeit einer Änderung (neu würde anstelle von dringend “aktuell und erheblich” im Gesetz stehen) als nicht gegeben erachtet.
Unbestritten war das Nein bei der Vorlage Missbräuchliche Untermiete vermeiden. Die anwesenden Parteimitglieder waren sich einig, dass die aktuelle Regelung fair und angemessen ist und keine Notwendigkeit für eine Anpassung besteht. Die neu vorgeschlagene Regelung würde materiell wenig bringen und zu einem nicht gerechtfertigten bürokratischen Mehraufwand führen.