An der heutigen Sitzung vom 01. Mai 2025 hat der Kantonsrat einer Fristverlängerung bei der Behandlung der kantonalen Gesetzesinitiative für die Beibehaltung des prüfungsfreien Übertritts an die Zuger Gymnasien zugestimmt. Die GLP-Fraktion unterstützt diese Verlängerung – bringt jedoch Bedenken ein und hat in einer Interpellation an den Regierungsrat mehrere Fragen zur wiederholten Anwendung dieses Instruments gestellt.
Gemäss Kantonsverfassung muss eine Volksinitiative grundsätzlich innert eines Jahres behandelt werden. Eine Fristverlängerung um höchstens sechs Monate ist verfassungsmässig nur in Ausnahmefällen möglich. In der laufenden Legislatur wurde diese Möglichkeit jedoch mehrfach genutzt – unter anderem bei der Mehrwert-Initiative, der Transparenz-Initiative, der Velonetz-Initiative und nun erneut.
Klemens Iten, Kantonsrat GLP aus Unterägeri, erklärt:
«Wir stellen fest, dass Fristverlängerungen zunehmend zur Regel werden. Deshalb möchten wir verstehen, worin die Ursachen liegen – und ob strukturelle Gründe oder Prioritätensetzungen eine Rolle spielen.»
In ihrer Interpellation fragt die GLP-Fraktion unter anderem, wie häufig in den letzten zwei Legislaturen Fristverlängerungen beantragt und gewährt wurden, von wem und weshalb gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden konnten und ob der Regierungsrat darin ein Problem sieht.
«Wenn sich die Behandlung von Initiativen regelmässig verzögert, müssen wir uns auch selbstkritisch fragen, wo Verbesserungspotential vorhanden ist, ob jetzt bei den Prozessen, Ressourcen und Prioritätensetzungen. Zuletzt ist die Volksinitiative ein zentrales Instrument der direkten Demokratie und ein klarer Ausdruck des politischen Willens aus der Bevölkerung», so Klemens Iten.
Die GLP ist überzeugt, dass eine offene Diskussion über Abläufe, Ressourcen und Strukturen wichtig ist, damit Fristen wieder verbindlich eingehalten werden können – und Fristverlängerungen die Ausnahme bleiben.