Seit Juni 2023 ist das DNG (Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat) in Kraft.
Damit können öffentliche Urkunden und Beglaubigungen in elektronischer Form ausgestellt
werden. Zudem sollen durch das DNG digitale Prozesse in Notariaten effizient und
einheitlich gestalten werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der aktuelle
Stand der Umsetzung im Kanton aussieht. Insbesondere möchten wir zu folgenden Punkten
gerne weitere Informationen der Regierung und danken für die Beantwortung:
- Wie beurteilt die Regierung generell den Grad der Digitalisierung bei den Zuger
Notariaten im Vergleich mit dem angestrebten Ziel sowie mit anderen Kantonen und
international? - Wie gross ist der Anteil der elektronisch erstellten öffentlichen Urkunden und
Beglaubigungen seit Einführung des DNG im Vergleich zu nicht-elektronischen
öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen? - Welche Kosteneinsparungen können durch elektronische öffentliche Urkunden und
Beglaubigungen realisiert werden oder wurden bereits realisiert? - Welche Erfahrungen haben die Notariate mit der vom Bund zur Verfügung gestellten
Infrastruktur zur dauerhaften Aufbewahrung elektronischer Originale öffentlicher
Urkunden gemacht (vgl. DNG Artikel 9 Absatz 1)? - Welche Erfahrungen haben die Notariate mit dem durch den Bundesrat festgelegten
einheitlichen Schnittstellen, Formaten und Standards für Dokumente wie Gesuche
und Urkunden an Handels- oder Zivilstandesbehörden gemacht (vgl. DNG Artikel 18,
Absatz 1)? - Elektronische öffentliche Urkunden und Beglaubigungen sollen aus Sicht der
Grünliberalen im technologie-affinen Kanton Zug zur Regel werden, nicht zur
Ausnahme. Diesbezüglich wäre eine Anpassung des Gesetzes über die öffentliche
Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
beispielsweise durch Anpassungen an §24 (Stempel und Siegel) sowie §26b
(Elektronische öffentliche Beurkundung und Beglaubigung) angezeigt. Erwägt die
Regierung eine solche Revision bereits, um im Sinne einer «Digital-First»-Strategie
einen Anreiz für die Notariate zu schaffen, nur auf ausdrücklichen Wunsch einer
Urkundspartei ein physisches Dokument zu erstellen?