In einer liberalen Demokratie sind wir mündige Bürgerinnen und Bürger mit Stimmrecht, Vertragsfreiheit und voller Geschäftsfähigkeit. Wir haften für unsere Schulden, verantworten unsere Versicherungen, schliessen unsere Mietverträge ab. Doch bei der Steuer, dem direktesten Verhältnis zwischen Individuum und Staat, soll plötzlich der Zivilstand über unsere fiskalische Identität entscheiden? Das ist, als würde man verheirateten Menschen das Wahlrecht nur gemeinsam mit dem Ehepartner gewähren.
In Zeiten hoher Scheidungsraten ist finanzielle Eigenständigkeit auch praktische Vorsorge. Wer jahrelang keine eigene Steuererklärung ausgefüllt hat, verliert den Überblick über die eigene steuerliche Situation. Die Individualbesteuerung schafft Transparenz und fördert finanzielle Bildung – jeder kennt seine eigene Steuerbelastung, seine eigenen Abzüge, seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Bereits Aristoteles unterschied zwischen dem “Oikos” (Haushalt) und der “Polis” (Gemeinwesen). Die Familienbesteuerung vermischt diese Sphären: Sie macht aus der privaten Ehe eine steuerrechtliche Einheit gegenüber dem Staat. Der Ehering ist kein Werkzeug zur Steueroptimierung, sondern Ausruck einer persönlichen und privaten Bindung. In einer liberalen Demokratie sollte sich die Steuerlast an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht am Zivilstand orientieren. Die Individualbesteuerung folgt diesem liberalen Ansatz. Sie fragt nicht: “Welches Familienmodell wollen wir fördern?” Sondern: “Welche Steuerleistung entspricht der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?”
Joëlle Gautier, Kantonsrätin Zug