Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Ich hatte selbst erst gerade das Vergnügen eine AG zu gründen. Und aus medizinischer Sicht, empfehle ich niemandem, der keine Sehnenscheidenentzündung riskieren möchte, dies regelmässig zu tun. Ich habe vermutlich noch nie so viel Papier unterzeichnet. Die Gründungsurkunde natürlich in mehrfacher Ausführung wird vor Ort unterschrieben, eingetütet, frankiert, postalisch versandt. Dann warten, bis das Handelsregisteramt alles eingescannt und weiterverarbeitet hat. Immerhin eingescannt und nicht gefaxt.
Dabei kann ich heute in drei Minuten ein Bankkonto eröffnen, sofort eine virtuelle Kreditkarte erhalten und online einkaufen. Per App kann ich innert Sekunden Geld überweisen, oder Aktien kaufen. Aber bei der Gründung eines Unternehmens wird man ins analoge Steinzeitalter geschickt.
Das DNG soll das ändern – öffentliche Urkunden vollständig digital erstellen, elektronisch signieren, ohne Papier, ohne MedienbrĂĽche. Was selbstverständlich klingen sollte, ist in der Bundesberner Zeitrechnung fĂĽr frĂĽhestens 2029 geplant, mit regulärem Betrieb erst 2031. Ein Grossteil der Regierung geniesst dann vermutlich ihren Ruhestand.
Dabei zeigen andere Kantone, dass man nicht auf Bern warten muss. Der Kanton St. Gallen hat im Januar 2026 einen digitalen Gründungsschalter eingeführt. Der gesamte Prozess einer Firmengründung läuft komplett digital, ortsunabhängig, ohne Gang zum Notariat und mit direkter Übermittlung ans Handelsregister. Ohne DNG. Heute.
Und Zug? In unserer eigenen Digitalstrategie steht unter dem schönen neudeutschen Titel «Digital-by-Default» ich erlaube mir eine kleine Übersetzung, das bedeutet soviel wie, digitale Lösungen haben standardmäßig den Vorrang vor analogen Prozessen: «Der Kanton Zug erbringt in Zukunft Leistungen für Unternehmen vorwiegend digital.» Das Dokument wurde 2020 genehmigt — Zukunft ist ein sehr dehnbarer Begriff und die Regierung hat sich da offensichtlich von dem Bernischen Tempo inspirieren lassen.
Zu guter letzt möchte ich zu bedenken geben, wenn wir 110 Millionen Franken in eine ETH Learning Factory investieren, damit kluge Köpfe an modernsten Industrierobotern forschen, dann sollten diese Talente — die hoffentlich die nächsten Startups in Zug gründen — nicht mit Stift und Papier ihre Verwaltungs- und Notiariatsgeschäfte erledigen müssen. Das wird dem Innovationsstandort Zug nicht gerecht.
Ich danke der Regierung dennoch fĂĽr die nĂĽchterne Beantworung der Interpellation und wĂĽnsche ihr ein bisschen mehr Mut und Dynamik fĂĽr ein digitales Zug.
Joelle Gautier, Kantonsrätin GLP Zug, Regierungsratskandidatin
Interpellation GLP Fraktion: Wie digital und zukunftsfähig sind die Zuger
Notariate?
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Seit Juni 2023 ist das DNG (Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat) in Kraft. Damit können öffentliche Urkunden und Beglaubigungen in elektronischer Form ausgestellt werden. Zudem sollen durch das DNG digitale Prozesse in Notariaten effizient und einheitlich gestalten werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der aktuelle Stand der Umsetzung im Kanton aussieht. Insbesondere möchten wir zu folgenden Punkten gerne weitere Informationen der Regierung und danken für die Beantwortung:
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- Wie beurteilt die Regierung generell den Grad der Digitalisierung bei den Zuger Notariaten im Vergleich mit dem angestrebten Ziel sowie mit anderen Kantonen und international?
- Wie gross ist der Anteil der elektronisch erstellten öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen seit Einführung des DNG im Vergleich zu nicht-elektronischen öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen?
- Welche Kosteneinsparungen können durch elektronische öffentliche Urkunden und Beglaubigungen realisiert werden oder wurden bereits realisiert?
- Welche Erfahrungen haben die Notariate mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Infrastruktur zur dauerhaften Aufbewahrung elektronischer Originale öffentlicher Urkunden gemacht (vgl. DNG Artikel 9 Absatz 1)?
- Welche Erfahrungen haben die Notariate mit dem durch den Bundesrat festgelegten einheitlichen Schnittstellen, Formaten und Standards für Dokumente wie Gesuche und Urkunden an Handels- oder Zivilstandesbehörden gemacht (vgl. DNG Artikel 18, Absatz 1)?
- Elektronische öffentliche Urkunden und Beglaubigungen sollen aus Sicht der Grünliberalen im technologie-affinen Kanton Zug zur Regel werden, nicht zur Ausnahme. Diesbezüglich wäre eine Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG) beispielsweise durch Anpassungen an §24 (Stempel und Siegel) sowie §26b (Elektronische öffentliche Beurkundung und Beglaubigung) angezeigt. Erwägt die Regierung eine solche Revision bereits, um im Sinne einer «Digital-First»-Strategie einen Anreiz für die Notariate zu schaffen, nur auf ausdrücklichen Wunsch einer Urkundspartei ein physisches Dokument zu erstellen?