Antwort Interpellation Geldwäsche

Antwort Interpellation Geldwäsche

Die GLP Kanton Zug hatte im Januar eine Interpellation eingereicht betreffend Meldungen zu Geldwäscherei im Kanton.

 

Nun hat die Regierung geantwortet und Zentralplus hat darüber berichtet.

Frage 1: Wie werden Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Fällen von Geldwäscherei vertraulich aufgenommen und bearbeitet?
Die Aufnahme von Hinweisen aus der Bevölkerung erfolgt auf verschiedenen Wegen. Unabhängig von der Art der Meldung wird die Anzeige vertraulich behandelt.
Bei Verdacht auf Geldwäscherei hat die Bevölkerung jederzeit die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Eine schriftliche Anzeige kann direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Zug gerichtet werden. Erhärtet sich der Verdacht, eröffnet die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung und leitet weiterführende Ermittlungen ein.
Alternativ kann die Bevölkerung verdächtige Wahrnehmungen auf einer beliebigen Polizeidienststelle melden. Die Polizei nimmt die Strafanzeige auf und rapportiert den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft.


Frage 2: Welche Schritte leitet die Polizei ein, um solchen Hinweisen nachzugehen?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und beauftragt die Polizei mit der Durchführung der erforderlichen und geeigneten Ermittlungshandlungen. Bei Verdacht auf Geldwäscherei gehören zu diesen unter anderem die Analyse der Geldflüsse und Transaktionen. Bei digitalen Währungen erfolgt die Analyse mittels spezieller Software, welche es erlaubt, inkriminierte Vermögenswerte aufzudecken und einzufrieren. Weitere klassische Massnahmen sind Hausdurchsuchungen und Einvernahmen der involvierten Personen, um Beweise und Vermögenswerte zu sichern und weitere beteiligte Personen zu identifizieren.


Frage 3: Gibt es innerhalb der Abteilung Wirtschaftsdelikte der Zuger Polizei eine spezialisierte Einheit, die ausschliesslich Fälle von Geldwäscherei untersucht?
Verdachtsfälle von Geldwäscherei untersuchen innerhalb der Zuger Polizei die Mitarbeitenden des Dienstes Cyber- und Wirtschaftsdelikte. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Dienstes bearbeiten sämtliche Arten von Wirtschaftsdelikten und Cybercrime, wobei nicht nach spezifischen Deliktsarten differenziert wird.


Frage 4: Welcher Anteil des Budgets (Personal- und Sachaufwand) wird für Wirtschaftskriminalität insgesamt und speziell für Geldwäschereibekämpfung eingesetzt?
Zum Anteil des Budgets für Wirtschaftskriminalität insgesamt und Geldwäschereibekämpfung im Besonderen können weder verlässliche noch differenzierte Aussagen gemacht werden. Ein solcher Anteil ist abhängig von unzähligen Faktoren, seien es die für die Untersuchungen der jeweiligen Delikte notwendigen technischen Hilfsmittel und personellen Ressourcen, die Aufwände in laufenden Projekten oder die Präventionsarbeit.
Die gesamte Kriminalitätsbekämpfung (Leistungsgruppe 4), welche neben den komplexen Kapitaldelikten auch die Wirtschaftskriminalität umfasst, nahm im Geschäftsjahr 2024 einen Anteil von 38% (21’127’494 Franken) des Budgets der Zuger Polizei ein.

Frage 5: Wie viele Hinweise auf Geldwäscherei sind im Kanton Zug in den letzten 20 Jahren eingegangen? Falls möglich, bitte die Meldungen nach der Art der «vorgeschobenen» legalen Tätigkeit aufschlüsseln (z. B. Gastronomie, Dienstleistungen wie Barbershops oder Einzelhandel)
Strafanzeigen wegen Geldwäscherei können sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft eingehen und werden jeweils unterschiedlich erfasst. Zudem wird in zahlreichen Fällen zunächst wegen eines Vermögensdelikts (z.B. Veruntreuung oder Betrug) Strafanzeige erstattet. In diesen Fällen wurde der Tatbestand der Geldwäscherei entweder bereits in der Anzeige mitumfasst oder das Strafverfahren später durch die Staatsanwaltschaft entsprechend
ausgeweitet. Die rechtlich korrekte Einordnung der beanzeigten Sachverhalte ist daher schwierig. Entsprechend kann keine verlässliche Aussage in Bezug auf die Anzahl an Hinweisen auf Geldwäscherei im Kanton Zug in den letzten 20 Jahren gemacht werden.


Frage 6: Wie viele Anklagen oder Verurteilungen resultierten aus Hinweisen der Bevölkerung, gemessen am Anteil der Gesamtfälle im Bereich Geldwäscherei im Kanton Zug?
Das Strafgericht des Kantons Zug erfasste in den vergangenen zehn Jahren (1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2024) insgesamt 35 Anklageverfahren wegen Geldwäscherei. Im Kanton Zug wird keine Statistik darüber geführt, ob und wie viele Anklagen oder Verurteilungen im Bereich der Geldwäscherei auf Hinweise aus der Bevölkerung zurückzuführen sind. Eine Durchsicht der verfügbaren Informationen ergab jedoch, dass scheinbar weder ein Anklageverfahren noch eine Verurteilung ausschliesslich wegen Geldwäscherei auf solche Hinweise zurückzuführen war.