Schon als die 13. AHV angenommen wurde, machten sich die finanziellen Probleme der 1. Säule deutlich. Doch spätestens nach der Ablehnung der BVG-Reform ist klar, dass in der Altersvorsorge mittel- bis langfristig Defizite in Milliardenhöhe auftreten werden. Da nun sowohl die Ausgaben bei der AHV als auch der beruflichen Vorsorge nicht in den Griff zu kriegen sind, und auch die Einnahmen aufgrund der Überalterung pro Rentner sinken, ist die einzige übrigbleibende Lösung eine Erhöhung des Rentenalters.
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die arbeitende Bevölkerung zahlt mit ihren Beiträgen die laufenden Renten. Dieses Modell gerät durch die demografische Entwicklung massiv unter Druck. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren. Während vor 30 Jahren noch etwa vier Berufstätige auf einen Rentner kamen, sind es heute weniger als drei – und bis 2050 könnte das Verhältnis auf zwei sinken. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung: Männer beziehen heute im Schnitt fast 19 Jahre lang Rente, Frauen rund 22 Jahre. Das ist fast doppelt so lange wie vor 70 Jahren. Damit verlängert sich die Rentenbezugsdauer, ohne dass die Beitragszeit entsprechend zunimmt.
In der 2. Säule, den Pensionskassen, zeigt sich ein ähnliches Bild. Zwar funktioniert dieses System nach dem Kapitaldeckungsverfahren, doch auch hier wächst der Druck. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt bei 6,8 Prozent, realistisch finanzierbar wären aufgrund steigender Lebenserwartung jedoch eher 5 Prozent. Die Folge ist eine systematische Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern, was das Vertrauen in die Fairness des Systems untergräbt. Zudem sparen Teilzeitbeschäftigte und Geringverdienende oft zu wenig Kapital an, sodass sie im Alter trotz Erwerbstätigkeit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Angesichts dieser Herausforderungen sind höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse keine nachhaltigen Lösungen. Jede Erhöhung der Lohnabgaben belastet die junge Generation zusätzlich und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Auch ein Anheben der Mehrwertsteuer stösst an soziale Grenzen, da Haushalte mit tiefen Einkommen überproportional betroffen wären.
Die einzig faire und nachhaltige Antwort ist deshalb die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Wer heute mit 65 Jahren in Pension geht, ist in vielen Fällen noch gesundheitlich fit und könnte länger im Erwerbsleben bleiben. Ein höheres Rentenalter ist fair für alle Generationen, entlastet die AHV-Finanzen und reduziert die Umverteilung in den Pensionskassen. Entscheidend ist eine flexible Ausgestaltung mit Übergangsregelungen, damit Härtefälle – etwa bei körperlich belastenden Berufen – berücksichtigt werden.
Ohne eine solche Reform droht die Altersvorsorge aus dem Gleichgewicht zu geraten. Ein höheres Rentenalter ist daher notwendig, um die Stabilität des Schweizer Drei-Säulen-Systems für kommende Generationen zu sichern. Die Ablehnung der BVG-Reform sowie der Rentenreform von 2024 haben zudem gezeigt, wie schwer es ist, politisch tragfähige Lösungen zu finden. Doch das Problem verschwindet nicht durch ein Nein an der Urne – im Gegenteil: Je länger eine Anpassung hinausgezögert wird, desto grösser werden die Finanzierungslücken und desto einschneidender müssen künftige Massnahmen ausfallen.
Jamie Seinige, JGLP