Für eine moderne Bürgerschaft zwischen Pflicht und Recht

Für eine moderne Bürgerschaft zwischen Pflicht und Recht

Lange galt in der Schweiz: Nur wer in der Armee diente, durfte auch mitbestimmen. In dem Jahr, in dem ein junger Mann wehrpflichtig wurde, erhielt er auch das Stimmrecht an der Landsgemeinde. Noch 1957 argumentierte der Bundesrat gegen das Frauenstimmrecht mit dem Hinweis, das Stimmrecht decke sich mit der Wehrpflicht: «Das entspricht denn auch einer alt überlieferten Anschauung, die schon in der alten Landsgemeinde zum Ausdruck kam. An ihr konnte nämlich nur der waffenfähige Bürger mitreden. Da als waffenfähig der Mann allein galt, konnte nur er als stimm- und wahlberechtigt angesehen werden.»

 

Heute haben sich die Linien verschoben. Zwei bevorstehende Abstimmungen stellen dieses Verhältnis neu zur Diskussion. Die Service-Citoyen-Initiative will die Dienstpflicht auf alle ausweiten: auf Frauen und auf in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer. Ziel ist es, das Milizsystem an heutige Realitäten anzupassen und Verantwortung breiter zu verteilen.

 

Die Initiative reagiert auch auf die schwindende Einsatzfähigkeit. In den 1990er-Jahren verfügte die Schweiz über einen Effektivbestand von rund 800’000 Dienstpflichtigen. Heute sind es noch 140’000. Übrigens: Die Wirtschaft und Gesellschaft haben dies damals auch gut und gerne gestemmt. Gleichzeitig wird mit der Initiative erstmals in der Bundesverfassung die Bestände der Kriseninterventionsdienste, also Armee und Zivilschutz, ausdrücklich garantiert. Die Rekrutierung soll wie bisher nach Bedarf, Fähigkeiten und Präferenzen erfolgen. Das ist keine Nostalgie, sondern eine pragmatische Sicherung der Funktionsfähigkeit des Milizsystems und ein zeitgemässer Ausdruck kollektiver Verantwortung. Darüber hinaus trägt es zur Sicherheit der Schweiz bei.

 

Parallel dazu stimmt Zug über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Wer heute unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine Vorsorgebeauftragte vertreten wird, verliert automatisch das Stimmrecht. Diese Regelung ist überholt; andere Kantone wie Genf, Appenzell Innerrhoden und Glarus haben sie bereits korrigiert, und auch Solothurn, Waadt und Zürich sind auf diesem Weg. In unserem kleinen Kanton betrifft es nur wenige Personen – letztes Jahr waren es sieben davon – aber ich denke, es stellt doch ein wichtiges Prinzip unseres heutigen Demokratieverständnisses und ein wichtiges Zeichen dar. Dass wir im Kanton Zug hier auf dem richtigen Weg sind, zeigt sich daran, dass auf Bundesebene der National- und Ständerat dieselbe Stossrichtung verfolgen.

 

Die eine über Pflichten, die andere über Rechte: Beide Vorlagen greifen denselben Kern auf: Was bedeutet es heute, Bürgerin oder Bürger zu sein? Die Service-Citoyen-Initiative erinnert daran, dass unsere Gesellschaft nicht ohne Engagement funktioniert. Die Zuger Vorlage zum kantonalen Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen daran, dass Demokratie ohne Inklusion nicht vollständig ist. Für mich bedeutet eine moderne Bürgerschaft, dass wir sowohl Verantwortung übernehmen als auch Teilhabe ermöglichen. Ein zeitgemässes Milizsystem braucht nicht nur Menschen, die mit anpacken, sondern auch Strukturen, die niemanden ausschliessen. Und vielleicht ist das der eigentliche Fortschritt.

 

Klemens Iten, Kantonsrat GLP, Unterägeri