Mit unserer Motion vom 23. März 2023 haben wir den Grundstein für eine wichtige Liberalisierung im Detailhandel gelegt. Neu sind dank dieser seit dem 22. August 2025 Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal sowie kleine Detailhandelsläden bis 100 m² Verkaufsfläche von den Einschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes befreit.
Davon profitieren nicht nur innovative Konzepte im urbanen Raum, sondern auch traditionelle Hofläden auf Bauernhöfen, die nun rechtlich gleichgestellt und flexibler betrieben werden können.
Damit wird zeitgemässen Einkaufsformen Rechnung getragen und die regionale Versorgung gestärkt.