Am 8. März stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Individualbesteuerung ab. Das Zuger Komitee für die Individualbesteuerung setzt sich geschlossen für ein Ja ein. Tabea Estermann, Kantonsrätin und Präsidentin der GLP Kanton Zug, betont: «Die Vorlage beendet die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren, stärkt die Erwerbsanreize und modernisiert ein Steuersystem, das aus einer längst vergangenen Zeit stammt.»
Heute werden Ehepaare aufgrund der gemeinsamen Veranlagung steuerlich anders behandelt als unverheiratete Paare. Rund 610’000 Ehepaare zahlen dadurch mehr Steuern (Heiratsstrafe), während rund 670’000 einen Heiratsbonus erhalten. Konradin Franzini, Kantonsrat der ALG, weist auf die gesellschaftlichen Folgen dieses Modells hin: «Zweiverdienende – meist Frauen – werden heute steuerlich benachteiligt. Wer mehr arbeitet, wird bestraft. Das ist weder fair noch zeitgemäss.»
FDP Kantonsrätin Jill Nussbaumer ergänzt: «Die Individualbesteuerung setzt ein jahrzehntealtes Anliegen um, das von den FDP Frauen mit einer Volksinitiative erneut angestossen wurde.»
Das heutige System stammt aus einer Zeit, in der Frauen mit der Heirat ihre Erwerbstätigkeit aufgaben und für bezahlte Arbeit die Zustimmung des Ehemanns benötigten. Dieses Eherecht wurde erst 1988 abgeschafft. Estermann, Nussbaumer und Franzini vertreten eine Generation, für die die Gleichstellung im Eherecht selbstverständlich ist – und die nun auch beim Steuerrecht den überfälligen Schritt in die Gegenwart einfordert. Die Gesellschaft hat sich seither grundlegend gewandelt – das Steuerrecht hingegen ist stehen geblieben. Bereits 1984 erklärte das Bundesgericht die Heiratsstrafe für verfassungswidrig, und 2021 stellte es klar, dass die Ehe keine lebenslange Versorgungsgemeinschaft mehr ist, sondern auf der finanziellen Eigenständigkeit beider Partner beruht.
Mit der Individualbesteuerung wird jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand besteuert. Zivilstandsabhängige Abzüge und Tarife fallen weg, dafür werden die Abzüge vereinheitlicht, pauschaliert und erhöht. Der Kinder- und Ausbildungsabzug steigt auf 12’000 Franken und wird hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Auch der Unterstützungsabzug wird mehr als verdoppelt. Das Steuersystem wird einfacher, transparenter und gerechter.
Auch wirtschaftlich überzeugt die Reform. Den anfänglichen Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken stehen deutliche positive Effekte gegenüber: bessere Erwerbsanreize, bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen, höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge sowie Fortschritte bei Gleichstellung und der Reduktion von Altersarmut. Rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen weniger Steuern, für 35 Prozent ändert sich nichts, lediglich 14 Prozent zahlen geringfügig mehr. Im Vergleich zu Splittingmodellen oder dem Status quo weist die Individualbesteuerung das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis auf.
Ein oft genanntes Gegenargument betrifft den angeblich hohen Verwaltungsaufwand. Veranlagungsexpertinnen und -experten aus Kantonen und grossen Gemeinden haben jedoch aufgezeigt, dass der Mehraufwand begrenzt und vorübergehend ist. Viele Prozesse lassen sich automatisieren, gleichzeitig entfällt der erhebliche Aufwand für das Zusammenlegen und Trennen von Steuerdossiers bei Heirat, Scheidung oder Verwitwung. Jill Nussbaumer fasst zusammen: «Kurzfristig entsteht ein Umstellungsaufwand – mittelfristig gewinnen wir ein deutlich effizienteres System.»
Das Zuger Komitee für die Individualbesteuerung empfiehlt ein klares Ja zur Vorlage am 8. März – für ein faires, einfaches und zeitgemässes Steuersystem.