Gemäss § 79 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 der Kantonsverfassung (KV) hat der Kantonsrat eine Volksinitiative innert eines Jahres zu behandeln. Nach § 35 Abs. 4 Satz 3 KV kann er jedoch die Frist auf Antrag der vorberatenden Kommission in Ausnahmefällen um längstens sechs Monate erstrecken.
Von diesem Instrument der Fristverlängerung wurde in der momentanen Legislatur mehrmals Gebrauch gemacht, so zuletzt bei der Mehrwert-Initiative, der Transparenz-Initiative, der Zuger Velonetz-Initiative oder anlässlich der Kantonsratssitzung vom 1. Mai 2025 auch bei der Gesetzesinitiative für die Beibehaltung des prüfungsfreien Übertritts an die Zuger Gymnasien. Momentan kann so kaum von Ausnahmefällen gesprochen werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie oft wurden bei der Behandlung von Initiativen in den letzten zwei Legislaturen Fristverlängerungen beantragt und/oder gewährt?
- Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Fristverlängerungen beantragt?
Wie eingangs erwähnt, hat der Kantonsrat laut KV eine eingereichte Initiative innert Jahresfrist zu behandeln. Die Geschäftsordnung des Kantonrats (GO KR) legt überdies folgende Fristen fest:
- 43 Abs. 3 Satz 2 GO KR: Er [der Kantonsrat] überweist die Initiative dem Regierungsrat oder allenfalls den Gerichten zu Bericht und Antrag, der innert sechs Monaten seit der Einreichung der Initiative vorliegt.
- 43 Abs. 4 GO KR: Der Kantonsrat bestellt danach eine Kommission, die dem Kantonsrat innert neun Monaten seit der Einreichung der Initiative Bericht und Antrag unterbreitet.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie oft wurden diese Fristen nach GO KR vom Regierungsrat oder aber der vorberatenden Kommissionen nicht eingehalten?
- Aus welchen Gründen konnten diese Fristen jeweils nicht eingehalten werden?
- Erachtet der Regierungsrat die wiederholte Inanspruchnahme von Fristverlängerungen bei Volksinitiativen als problematisch?
- Welche Überlegungen oder Massnahmen wurden allenfalls bereits getroffen oder werden geprüft, um diesem Umstand entgegenzuwirken?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüssen
namens der GLP-Fraktion
Klemens Iten, Kantonsrat GLP, Unterägeri
Martin Zimmermann, Kantonsrat GLP, Fraktionschef, Baar