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Mit der Revision des Publikationsgesetzes per 1. Januar 2023 wurde das elektronische Amtsblatt (E-Amtsblatt) eingeführt und damit ein zeitgemässer Schritt in Richtung Digitalisierung vollzogen. Gleichzeitig bleibt das gedruckte Amtsblatt (P-Amtsblatt) weiterhin verfügbar – derzeit ohne Abonnementsmöglichkeit und ohne nichtamtlichen Anzeigenteil

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin,sehr geehrte Damen und Herren, Wir bedanken uns für die Vorlage, den erläuternden Bericht sowie den Entwurf des Gesetzes und der Verordnung zur Revision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe. Wir begrüssen die Änderungen grundsätzlich und äussern uns