Eine Studie der ZĂ¼rcher Kantonalbank zeigt, dass im schweizweiten Schnitt ein Bauherr rund 140 Tage auf seine Baubewilligung warten muss. Und auch wenn die erste HĂ¼rde der Baubewilligung erfolgreich Ă¼berwunden wurde, ist noch lange kein Baustart in Sicht. Dank Einsprachen, die der Studienautor plakativ als fĂ¼nfte Landessprache deklariert, verzögern sich Bauvorhaben weiter und verhindern rund jede zehnte Wohnung.
Auch eine Studie im Auftrag der Bundesämter fĂ¼r Raumentwicklung ARE und Wohnungswesen BWO kommt zu diesem Schluss: «Wenn in der Schweiz neue Wohnungen nicht oder verzögert gebaut werden, sind dafĂ¼r in erster Linie Einsprachen und Rekurse gegen die Projekte verantwortlich.»
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Nicht selten dĂ¼rfte es sich bei den Einsprachen um private Nachbarschaftsstreitigkeiten handeln. Man mag dem Nachbarn die grössere Terrasse nicht gönnen, stört sich an der zusätzlichen Garage oder hat schlicht keine Lust auf Baulärm. Der Weg der Einsprache ist dank tiefer HĂ¼rden und fehlender Kostenfolge fĂ¼r den Kläger ein einfacher und risikofreier Weg, der gerne genutzt wird, dadurch aber Bauvorhaben verzögert oder verunmöglicht. Aus diesem Grund möchten wir anregen, auch unkonventionelle Möglichkeiten, Einsprachen zu verhindern, zu prĂ¼fen.
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Das System der Friedensrichterämter hat sich fĂ¼r zivilrechtliche Streitigkeiten etabliert und kann Gerichte entlasten. Gemäss § 38 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) sind die Friedensrichterämter die ordentlichen Schlichtungsbehörden in Zivilsachen. Sie sind zur DurchfĂ¼hrung des Schlichtungsverfahrens zuständig, sofern nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden sachlich zuständig ist.
Gemäss Rechenschaftsbericht des Obergerichts können gewisse Fälle Ă¼ber einen Urteilsvorschlag durch die Friedensrichterämter gelöst werden, ohne dass sie an die Gerichte herangetragen werden mĂ¼ssen, und entlasten damit die Gerichte.
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Antrag
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Wir möchten die Regierung daher einladen, zu prĂ¼fen, inwiefern ein ähnliches System wie bei den Friedensrichterämtern oder der Schlichtungsstelle fĂ¼r Miet- und Pachtrecht die Einsprachen bei Bauvorhaben eindämmen könnte. Beispielsweise indem:
- Ein potenzieller EinsprachefĂ¼hrer vorgängig an das Friedensrichteramt oder an eine besondere zu schaffende Schlichtungsbehörde herantreten mĂ¼sste, bevor eine Einsprache erfolgen kann. Es wären die Ă¼blichen Kosten fĂ¼r Schlichtungsverfahren zu veranschlagen, die vom potenziellen EinsprachefĂ¼hrer getragen werden.
- Nur nach vorgängiger Schlichtungsverhandlung zwischen den Parteien wäre das Einreichen einer Baueinsprache möglich.
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Gerade bei nachbarschaftlichen Zwistigkeiten könnte ein solcher Schlichtungsprozess allenfalls zu einer Verminderung von missbräuchlichen Einsprachen fĂ¼hren.