Der Regierungsrat wird eingeladen
- die operativen Grundlagen für den Betrieb eines Online-Polizeiposten zu schaffen und umzusetzen,
- zu prüfen, inwiefern bestehende Öffnungszeiten durch den Online-Polizeiposten ergänzt oder reduziert werden können, und
- Erkenntnisse aus dem Zürcher Pilotprojekt – insbesondere zur Nutzung, Entlastung und Akzeptanz – zu prüfen und falls übertragbar im Kanton Zug anzuwenden.
Begründung:
Die Digitalisierung eröffnet auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit neue Chancen, um Abläufe zu vereinfachen, Ressourcen gezielter einzusetzen und damit die im täglichen Einsatz stehenden Polizeipatrouillen wirksam zu stärken.
Ein konkretes Beispiel liefert der Kanton Zürich: Die Kantonspolizei Zürich hat im Juli 2024 einen Online-Polizeiposten mit Videokonferenz-Funktion eingeführt und diesen ein Jahr lang getestet. Das Pilotprojekt stiess auf hohe Nachfrage und positive Resonanz in der Bevölkerung. Während der Versuchsphase nutzten rund 2’000 Personen das neue Angebot, wobei über 1’750 Anzeigen erstattet und rund 230 polizeiliche Beratungen durchgeführt werden konnten. Seit Februar 2025 unterstützt auch die Stadtpolizei Zürich das Angebot personell, sodass der Online-Polizeiposten per Juli 2025 definitiv eingeführt worden ist.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Bevölkerung kann Delikte ortsunabhängig und ohne Bindung an die Öffnungszeiten physischer Polizeiposten anzeigen oder sich persönlich per Videokonferenz beraten lassen. Gleichzeitig entlastet die digitale Anzeigenaufnahme die klassischen Schalter und schafft Zeit für operative Polizeiarbeit vor Ort. Der Online-Polizeiposten ergänzt dabei das bestehende Portal ‹Suisse ePolice›, welches bislang auf bestimmte Deliktskategorien beschränkt ist, sinnvoll und niederschwellig.
Auch die Zuger Kantonspolizei sieht sich mit einem hohen administrativen Aufwand, eingeschränkten Öffnungszeiten der Polizeiposten und zunehmenden Herausforderungen bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal konfrontiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Online-Polizeiposten mit Videokonferenzfunktion auch im Kanton Zug einen Mehrwert schaffen kann – sei es durch Effizienzsteigerungen, die Entlastung der Mitarbeitenden oder eine verbesserte Erreichbarkeit für die Bevölkerung.
Ein digitaler Polizeiposten bietet die Chance, den Zugang zur Polizei barrierearm, zeitgemäss und bürgernah zu gestalten. Geschädigte und Oper könnten standortunabhängig persönlich mit der Polizei in Kontakt treten, ohne auf physische Präsenz angewiesen zu sein. Gleichzeitig eröffnet ein solches Modell auch für Mitarbeitende flexible Einsatzmöglichkeiten, etwa durch standortunabhängige Arbeitsformen, ohne Abstriche bei Qualität oder Sicherheit zu machen.