Mit der Revision des Publikationsgesetzes per 1. Januar 2023 wurde das elektronische Amtsblatt (E-Amtsblatt) eingeführt und damit ein zeitgemässer Schritt in Richtung Digitalisierung vollzogen. Gleichzeitig bleibt das gedruckte Amtsblatt (P-Amtsblatt) weiterhin verfügbar – derzeit ohne Abonnementsmöglichkeit und ohne nichtamtlichen Anzeigenteil («Marktblatt»), jedoch kostenlos auf den Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Bei der erneuten Änderung des Publikationsgesetzes geht es um die Einführung eines entgeltlichen Abonnements für das P-Amtsblatt, andererseits um die Präzisierung, dass dieses grundsätzlich einen nichtamtlichen Anzeigenteil («Marktblatt») enthalten soll. Dies unter der Voraussetzung, dass dessen Herausgabe an ein Drittunternehmen übertragen werden kann.
Die Grünliberale Partei des Kantons Zug begrüsst es grundsätzlich, wenn privatwirtschaftliche Akteure innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln, auch im Bereich der Printpublikationen. Gleichzeitig halten wir fest, dass die Herausgabe eines Marktblatts klar keine staatliche Aufgabe ist. Die Entscheidung, ob ein gedrucktes Produkt mit Inseraten und Veranstaltungshinweisen markttauglich ist, muss der Markt regeln. Es ist nicht Aufgabe des Kantons, Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen oder es gar aktiv zu fördern.
Wir verstehen, dass der Regierungsrat nun in einer verzwickten Lage ist. Das teilerheblich erklärte Postulat wird vom Kantonsrat – entgegen der Haltung der GLP – nicht abgeschrieben, obwohl klar ist, dass es kaum umsetzbar ist. Die Forderung gleicht einer Quadratur des Kreises. Nostalgische Kantonsräte fordern ein gedrucktes Amtsblatt inklusive Marktblatt, das öffentlich ausgeschrieben wird, welches der Kanton kostenlos mit amtlichen Mitteilungen beliefert, ohne, dass dem Kanton Kosten entstehen und ohne Konzessionsgebühren. Gleichzeitig sollen nach Möglichkeit Gemeinden, Vereine und Non-Profit-Organisationen kostenlos Veranstaltungen publizieren können. Das ist die sprichwörtliche eierlegende Wollmilchsau, die es bekanntlich nicht gibt.
Es ist anzuerkennen, dass Informationen über Veranstaltungen und Inserate heutzutage grösstenteils über digitale Kanäle verbreitet werden – etwa über Online-Plattformen oder soziale Medien wie die Facebook-Seite «Zuger helfen Zugern». Sollte der Wunsch bestehen, ein subventioniertes gedrucktes Mitteilungsblatt für Vereine einzuführen, so ist auch offen zu benennen, dass dies mit Kosten verbunden ist. Eine politische Entscheidung darüber sollte auf Grundlage einer transparenten Abwägung getroffen werden. Als Beispiel können die Gemeinden Baar und Unterägeri dienen, die kürzlich ein eigenes gedrucktes Informationsblatt eingeführt haben.
Aus Sicht der Grünliberalen Partei ist die vorliegende Gesetzesrevision nicht erforderlich. Die Formulierung des Regierungsrats ist zwar in sich konsistent – sie läuft aber faktisch darauf hinaus, dass kein Anbieter gefunden wird. Zudem: Wenn die Abo-Preise die Gesamtkosten des Versands decken müssen, wird das Interesse an einem P-Amtsblatt wohl sehr gering ausfallen.
Unseres Erachtens schafft die Vorlage keine neuen Mehrwerte, sondern würde einen alten Zopf künstlich am Leben erhalten. Stattdessen sollte der Fokus weiterhin auf dem elektronischen Amtsblatt liegen, das den Anforderungen an Aktualität, Nachhaltigkeit und Benutzerfreundlichkeit besser entspricht.
Für die GLP Kanton Zug
Tabea Estermann, Präsidentin
Martin Zimmermann, Fraktionschef