Votum zum Postulat betreffend Reduktion der Patentkosten für Freizeitangler sowie gesonderte Regelung für Berufsfischer infolge der PFAS-Belastung im Zugersee
Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident
Geschätzte Anwesende
Das vorliegende Postulat fordert eine pauschale 50%-Preis-Reduktion auf Fischereipatente für Angelfischende am Zugersee. Zudem wird für Berufsfischenden eine gesonderte, quotenbasierte Reduktion der Patentkosten und eine Rückerstattung bereits zu viel bezahlter Patentgebühren gefordert.
Anstelle einer pauschalen Halbierung der Patentgebühren schlägt der Regierungsrat einen differenzierten Ansatz für Angelfischende vor. Dieser sieht vor, dass ein fixer Gebührenanteil von 20 Franken bestehen bleibt. Von den verbleibenden Patentgebühren wird dann anteilig der Fang an nicht mehr nutzbaren Fischarten in Prozent abgezogen. Der übrigbleibende Betrag entspricht dann den «zu viel bezahlten» Patentgebühren und wird den Angelnden zurückerstattet.
Für Berufsfischende wird keine Reduktion der Patentgebühren vorgesehen, jedoch wird die Entsorgung der PFAS belasteten Fische von Amt für Wald und Wild übernommen.
Während wir von der GLP die Symbolik dieser Massnahmen und der Rückzahlungen nachvollziehen können, fragen wir uns, ob der Aufwand dieser Rückvergütung verhältnismässig ist. Schliesslich bewegen wir uns bei den Fischereipatentkosten in einem Bereich, wie sie bei der Ausübung der meisten Hobbys anfallen.
Während dieser Vorstoss in unseren Augen daher eher unter Symbolpolitik zu verordnen ist, ist das Problem der PFAS ernst zu nehmen.
Ich denke, wir werden in diesem Rat heute nicht zum letzten Mal über PFAS reden, gestatten Sie mir daher, dass ich Ihnen die Problematik der PFAS etwas genauer erläutere.
PFAS ist die Sammelbezeichnung für mehr als 1000 Verbindungen und steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Lassen Sie mich erklären. Vielleicht erinnern Sie sich an diese Modelle aus dem Chemie-unterricht. Die mit den Kugeln, die durch Stäbchen miteinander verbunden sind. Die Kugeln sind Atome und die Stäbchen sind sozusagen die Anzahl Hände, die sie anderen Atomen geben können.
Ein Kohlenstoffatom hat vier Hände, eine davon geht zum nächsten Kohlenstoffatom, die anderen drei Hände sind frei und greifen sich je ein Wasserstoffatom. Eine solche Verbindung nennt man Aklyl.
Will man aus dieser Alkylgruppe nun ein PFAS machen, so werden die Wasserstoffatome durch einen chemischen Prozess mit Fluoratomen ersetzt. Ersetzt man alle Wasserstoffatome durch Fluor, ist die Verbindung per-, also komplett fluoriert, ansonsten poly-fluoriert. Damit haben wir sie, die Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen.
Die Verbindung zwischen den Kohlenstoff- und der Fluoratomen ist eine sehr starke Bindung und verantwortlich für die besonderen Eigenschaften der PFAS. Sie können sich die Verbindung zwischen einem Kohlenstoff- und einem Fluoratom wie zwei verliebte Teenager vorstellen. Sie sind unzertrennlich und haben nur Augen füreinander. Alles andere perlt an ihnen ab. So ähnlich ist es auch bei den PFAS, die sowohl Wasser, Fett- wie auch Schmutz abweisen.
PFAS sind seit den 1930 Jahren im Umlauf, als sie als Kältemittel in Kühlschränken verwendet wurden. Diese Verwendung ist zwar mittlerweile verboten, nicht aber die Verwendung von PFAS in Bratpfannen, Backtrennpapier, Lebensmittelverpackungen, Regenbekleidung, Imprägniersprays aber auch in Löschschaum, Halbleitern oder in der Medizintechnik. PFAS sind fast überall zu finden.
Die starke Bindung zwischen den Kohlenstoff- und Fluoratomen ist jedoch nicht nur für die positiven, sondern auch die negativen Eigenschaften verantwortlich. Anders als der Zustand der Verliebtheit der Teenager, der irgendwann mal vorbei geht, sind die Verbindungen zwischen den Kohlenstoff und Fluoratomen bei PFAS so stabil, dass sie sich nicht von alleine zersetzen. Daher auch der Name Ewigkeitschemikalien.
Gelangen sie in die Umwelt, so reichern sie sich dort an. Zum Beispiel wenn Löschschaum in einen Bach und dann in den Zugersee läuft. Die darin enthaltenen PFAS gelangen ins Wasser, werden von Muschel-und Krebstieren aufgenommen, die dann von kleinen Fischen und wiederum von grösseren Fischen wie dem Hecht oder Egli gefressen werden. Da wir Menschen oft am Ende der Nahrungsmittelkette stehen, nehmen wir so die kumulierte Menge an PFAS auf. So reichern sich PFAS auch in Menschen an. Problematisch ist das, weil PFAS toxisch sind. Sie stehen im starken Verdacht, Leberschäden, Nierenkrebs, Hodenkrebs, Schilddrüsenerkrankungen auszulösen. Weiter haben sie zahlreiche negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung und die Entwicklung von Ungeborenen.
Dies zeigt, dass PFAS ein ernstzunehmendes Problem sind. Forschende halten es aktuell für schwierig, PFAS wieder aus der Umwelt zu filtern. Die Einführung von Grenzwerten für Lebensmitteln ist daher eine Massnahme, die Bevölkerung vor PFAS zu schützen. Das grosse Ziel muss jedoch sein, dass keine weiteren PFAS in die Umwelt gelangen.
Zurück zum Wirkungskreis des Kantons Zug und damit zum vorliegenden Postulat. Wir halten die vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahme mit Rückzahlung von zu viel bezahlten Patentgebühren etwas kompliziert. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich der Regierungsrat ausreichend Gedanken dazu gemacht hat, wie er diese Zahlungen mit möglichst wenig Aufwand und Bürokratie vornehmen kann.
Wir folgen schliesslich dem Regierungsrat, das Postulat als teilerheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben.
Fabienne Michel, Kantonsrätin GLP ZG