Sehr geehrter Herr Präsident
Wir stellen den Antrag auf die 2. Lesung des Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) den Abs 3 in § 9 zu ändern.
§ 9 Abs 3.
Wo es die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen erfordern, können störende Tätigkeiten im Wald auf und abseits von Strassen und Wegen eingeschränkt oder verboten werden. Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie grundsätzlich auf den im Richtplan bezeichneten Bike-Strecken erlaubt.
Begründung
Biken erfreut sich einer grossen Beliebtheit in der Bevölkerung. Wir begrüssen die Schaffung des Bike-Netz und die grundsätzliche Trennung von Bikenden und anderen Freizeitsuchenden auf gewissen/punktuellen Strecken.
Es ist ein berechtigtes Anliegen der Waldbesitzer, dass Bikes nicht abseits von befestigten Strecken fahren dürfen, und dies gilt es zu berücksichtigen. Mit der vorgesehenen «nur» Formulierung in Paragraf 9 Absatz 3 kriminalisieren wir aber nicht nur Bikende, sondern alle Radfahrende, die einen Waldweg mit einer Waldstrasse verwechseln. Diese Differenzierung ist nicht klar definiert und in der Praxis im Wald nicht intuitiv erkennbar für die Bevölkerung. Eine ausführliche Signalisation oder konsequente Überprüfung würde zu unverhältnismässig hohen Umsetzungskosten führen. Mit der «nur» Formulieren schaffen wir eine Unsicherheit für rechtschaffene Bikende, während es nur wenig Einfluss auf die einzelnen wenigen «Bike-Rowdys» hat. Wenn eine Familie beim Ausflug in den Wald mit dem Velo auf einem Waldweg zur Feuerstelle fahren will, dann sollten wir das nicht verbieten.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EG-Waldgesetzes sind die Bike-Routen noch nicht festgelegt. Dies führt in der Community zu grossen Unsicherheiten. Wir sind überzeugt, dass der beste Weg für ein friedliches Miteinander der Freizeitsuchenden und Waldbesitzer die Ausarbeitung eines attraktiven Bike-Netzes unter Einbezug der Bikenden ist und nicht ein «nur» in einem Gesetz.
Wir danken, wenn Sie unserem Antrag folgen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Tabea Estermann
Kantonsrätin GLP Stadt Zug
Pirmin Andermatt
Kantonsrat Die Mitte Baar