Donnerstag, 30. November 2023
Motion der GLP-Fraktion betreffend Selbstbestimmtes Lebensende in Pflegeinstitutionen
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesundheitsgesetz (BGS 821.1 - GesG) so anzupassen, dass Personen, die in Pflegeinstitutionen im Kantons Zug leben bzw. sich in solchen aufhalten, einen Rechtsanspruch auf den Beizug einer externen Organisation zwecks Inanspruchnahme eines assistierten Suizids (Sterbehilfe) erhalten.
Es wird vorgeschlagen, beispielsweise §28 (Beistands- und Aufnahmepflicht) oder §32 (Selbstbestimmung) des Gesundheitsgesetzes zum Beispiel wie folgt zu ergänzen:
Patientinnen und Patienten können in Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen mit stationärer Langzeitpflege auf eigene Kosten Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
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