Sehr geehrter Herr Präsident
Wir haben den Gegenvorschlag der Regierung zur Kenntnis genommen und reichen folgenden Antrag zur 2. Lesung zur Transparenz-Initiative, Vorlage Nr. 3462 ein. Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion sollte der vom Kantonsrat in erster Lesung verabschiedete Gegenvorschlag wie folgt lauten:
§ 29a
1 Die Transparenz in der Politik wird gewährleistet, indem
a) die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien ihre Finanzierung offenlegen;
b) die Finanzierung von bedeutenden Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden;
c) die vom Volk in öffentliche kantonale Ämter gewählten Personen ihre Interessenbindungen offenlegen.
2 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Begründung
Das Anliegen der Initiative ist nicht nur Transparenz in der Politikfinanzierung, sondern Transparenz in der Politik im Allgemeinen. Gemäss den Grünliberalen ist die Offenlegung der Interessensbindungen der wichtigste Aspekt der Transparenz in der Politik. Während Finanzierungen auch verschleiert oder aufgesplittet werden können, ist ein Amt in einem Verwaltungsrat, einer Interessensgruppe oder in einer Geschäftsleitung nicht von der Hand zu weisen. Ein solches Amt ist eine relevante Interessensbindung, die die politische Ausrichtung eines Amtsträgers beeinflussen können. Daher ist eine Offenlegung dieser besonders wichtig. Die Grünliberalen wollen unnötige Bürokratie vermeiden und schlagen daher vor, dass nur die gewählten Amtsträger diese Informationen offenlegen müssen.