Freitag, 30. August 2024

Vernehmlassungsantwort - Konsultation betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite

Vernehmlassungsantwort - Konsultation betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen

Zustimmung mit folgendem Vorbehalt / Änderungsantrag:

 

Es gibt einen Aspekt, den wir als Risiko betrachten: Wenn der Kanton 99% der stationären Kosten übernimmt und dies dazu führt, dass die Krankenkassen die Franchise und Selbstbehalt nicht mehr weiter verrechnen, könnte dies zu einer starken Neigung der Patienten zu einer stationären Behandlung führen. Die Liste der Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden müssen, kann hier nur bedingt entgegenwirken. Daher sollte ein Mechanismus integriert werden, der die Neigung zu teuren stationären Behandlungen eindämmt, beispielsweise durch Gegenrechnung, eine klare Definition der Berechnungsgrundlagen oder gegebenenfalls eine moderate Reduktion des kantonalen Anteils auf 90% oder 95%.

 

Bemerkungen

Im Kanton Zug besteht ein Konsens für grosszügige Prämienverbilligung. Das ist gut und richtig. Mit der aktuellen Vorlage profitieren nun alle Haushalte, die nicht von der Prämienverbilligung profitieren, indem die "Kopfsteuer" der Krankenkassenprämie direkt sinkt. Das ist eine sehr effektive und sinnvolle Massnahme für die Entlastung des Mittelstandes. Der Mechanismus ist geschickt, denn der Abrechnungsprozess mit den Spitälern ist bereits perfekt eingespielt – man ändert nur den Prozentsatz der Aufteilung der Kosten. Das verursacht wenig bis gar keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, was uns Grünliberalen, die einen effizienten Staat propagieren, natürlich freut.  Alles in allem scheint der Vorschlag eine sehr sinnvolle Weise zu sein, den Überschuss an die Bevölkerung zurückzugeben. Ein solcher Schritt wird sicher schweizweit zu reden geben und andere Kantone mit höheren Prämien unter Druck setzen. Zwei Punkte sollte man nicht vergessen: 
1) Sollte der Kanton Zug mal in einer finanziell weniger guten Lage sein, wäre es sehr schwierig, eine solche Grosszügigkeit wieder rückgängig zu machen. Wenn die einheitliche Finanzierung (EFAS) im Kanton umgesetzt werden soll, muss diskutiert werden, ob wir uns diese grosszügige Entlastung weiterhin finanziell leisten können. Es braucht auch einen Plan B falls  die EFAS abgelehnt wird und sich weiter verzögert. 
2) Die Vorlage entlastet die Haushalte, senkt aber die Gesamtkosten im Gesundheitswesen nicht. Es braucht weitere Massnahmen, um den wachsenden Kosten entgegenzuwirken.