Die GLP Kanton Zug lanciert eine Verfassungsinitiative zum Thema Kreislaufwirtschaft.
Initiativtext
Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf § 79 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) in der Form des formulierten Entwurfs das folgende Initiativbegehren ein:
§ 13a (neu) Stoffkreisläufe
- Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen.
- Sie treffen Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung von Materialien und Gütern.
Die GLP hat hierzu ebenfalls eine Medienmitteilung veröffentlicht.