Donnerstag, 31. Oktober 2024

Postulat Flächendeckende Ladestationenen bei kantonalen Immobilien

Postulat der GLP-Fraktion betreffend Flächendeckende Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf Parkieranlagen von kantonalen Immobilien

Der Regierungsrat wird eingeladen, bei sämtlichen kantonalen Liegenschaften mit Parkplätzen eine angemessene Anzahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren. Dabei soll auf ein attraktives und transparentes Preismodell sowie eine einfache und benutzerfreundliche Bedienung geachtet werden.

 


Begründung

Im Kanton Zug wird die Motorfahrzeugsteuer verwendet, um den Strassenbau und -unterhalt zu finanzieren. Bisher wurde die Steuer für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren hauptsächlich auf Basis des Hubraums berechnet. Elektrofahrzeuge, die keinen Hubraum haben, erhielten dabei einen grosszügigen Rabatt von 50% auf die Jahressteuer.

 

Am 31. Oktober 2024 hat der Kantonsrat die Revision des Strassenverkehrssteuergesetzes beschlossen. Die Steuer wird nun für alle Fahrzeuge einheitlich auf Grundlage von Gesamtgewicht und Motorleistung berechnet. Für alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge wird ein Umrechnungsfaktor angewendet. Ziel ist es, dass Elektro- und Verbrenner-Modelle derselben Fahrzeugklasse ungefähr gleich besteuert werden. Angesichts der zunehmenden Elektrifizierung des Verkehrs ist diese technikneutrale Steuer sinnvoll.

 

Obwohl Elektrofahrzeuge zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und Lärmbelastung beitragen, benötigen sie ebenso viel Strassenraum und Parkplätze und verursachen vergleichbaren Reifenabrieb. Eine angemessene Besteuerung erscheint daher gerechtfertigt. Wir von der Grünliberalen Partei kritisieren jedoch, dass die Revision ein falsches Signal setzt: Elektroautos werden mit der Revision teurer, grosse Verbrenner werden hingegen günstiger als bis anhin.

 

Es ist unklar, ob die Steuer die Kaufentscheidung tatsächlich wesentlich beeinflusst. Sicher ist jedoch, dass eine flächendeckende, leicht zugängliche Ladeinfrastruktur eine wichtige Voraussetzung für den Kauf eines Elektrofahrzeuges ist. Deshalb ist eine umfassende Ladeinfrastruktur an kantonalen Gebäuden ein wichtiger Schritt zur Förderung der Elektromobilität und zur Unterstützung der Energiewende.

 

Ein transparentes und benutzerfreundliches Preismodell für das Laden von Elektrofahrzeugen steigert zusätzlich die Akzeptanz der Ladestationen und sorgt für eine unkomplizierte Nutzung. Einige kantonale Liegenschaften, wie beispielsweise jene der Zuger Polizei An der Aa in der Stadt Zug, verfügen bereits über vorbildliche Ladestationen. Mit einer flächendeckenden Ausstattung aller kantonaler Parkieranlagen mit solchen Installationen lassen sich Hemmschwellen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen weiter abbauen.