Donnerstag, 4. Juli 2024

E-Voting – warum macht der Kanton nicht mit?

Kleine Anfrage betreffend "E-Voting – warum macht der Kanton nicht mit?"

Seit dem 25. Mai 2022 ist die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) in Kraft. Diese ermöglicht es den Kantonen, sich als Testkanton für E-Voting zu melden.

 

Im Oktober 2023 zogen die drei Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, die Bundeskanzlei sowie die Schweizerische Post nach erstmaligem Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen eine positive Bilanz. Das E-Voting war sowohl für Auslandschweizerinnen und -schweizer als auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich und wurde rege genutzt.

 

Als progressiver und innovativer Kanton wäre es wünschenswert, wenn der Kanton beim Testbetrieb E-Voting nicht nur Zaungast bleibt, sondern als Vorreiter die digitalen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgestaltet. Mit der eZug App besteht in Zug zudem bereits eine digitale Infrastruktur zur Identifikation und Authentifizierung, die genutzt werden könnte. Die Stadt Zug hat überdies Interesse bekundet, im Rahmen eines E-Voting Piloten Erfahrungen zu sammeln. Bisher können sich für den Testbetrieb für das E-Voting nur Kantone und nicht einzelne Gemeinden melden. Aus diesem Grund würden wir gerne von der Regierung wissen:

 

  1. Aus welchem Grund hat sich der Kanton bisher nicht für den Testbetrieb für E-Voting gemeldet?
  2. Gibt es neben der Stadt Zug noch weitere Gemeinde, die sich für einen Testbetrieb interessieren?
  3. Falls der Kanton sich als Testkanton melden würde, mit welchen Kosten und technischen Anpassungen ist zu rechnen?
  4. Gibt es seitens der Bevölkerung oder Organisationen wie SwissCommunity oder Behindertenorganisationen Anfragen an den Kanton zu E-Voting?