Der Regierungsrat wird eingeladen, die Freihaltung möglicher Trassen für die langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehres zu prüfen und durch eine Anpassung des Richtplans zu gewährleisten. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Trassen für den öffentlichen Verkehr nicht vorzeitig überbaut/verbaut werden und so eine spätere Nutzung unnötig erschwert oder gar unmöglich wird.
Begründung
Der Kanton Zug verzeichnet ein bedeutendes Wachstum bei der Bevölkerung und der Anzahl der Arbeitsplätze. Es gibt aktuell keinerlei Anzeichen dafür, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern wird. Infolgedessen müssen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten beträchtliche zusätzliche Transportkapazitäten bereitgestellt werden. Auf stark frequentierten Strecken sollen schienengestützte Verkehrssysteme oder vergleichbar leistungsfähige Alternativen den Buslinien vorgezogen werden.
Werden mögliche Trassen frühzeitig freigehalten, lässt sich eine Überbauung vermeiden, sodass die Trasse mit vertretbarem Aufwand realisiert werden. Alternativ drohen hohe Zusatzkosten oder gar die Unmöglichkeit, das zu verwirklichen, was wünschenswert und notwendig wäre.
Mögliche Trassen würden mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Zentrum (Bahnhof Zug / Bahnhof Baar) ausgehen und Orte erschliessen, die heute entweder nicht direkt oder nur unter Inkaufnahme langer Fahrzeiten erschlossen sind, wie z.B. Hünenberg Dorf, Hagendorn oder das Ägerital. Dabei ist es unerheblich, welchem Verkehrsträger (S-Bahn, U-Bahn, radgestützter Verkehrsträger) diese Trasse zur Verfügung gestellt werden soll.
Mögliche Korridore könnten beispielsweise auch Projekte einer Erdverlegung der Hochspannungsleitung oder eine geplante Überdachung der Autobahn bieten. Beispielsweise wurde in Zürich bei der Erbauung der Autobahn bereits der Milchbuck-Tunnel erstellt, sodass bereits 1986 die unterirdische Tramlinie nach Schwamendingen eröffnet werden konnte.