Die GLP des Kantons Zug hat an ihrer Mitgliederversammlung die Nein Parole zum revidierten Denkmalschutzgesetz beschlossen. Mehr Mitspracherecht der Eigentümerschaft beim Prozess der Unterschutzstellung ist auch für die GLP wichtig. Aber diese Gesetzesrevision geht weit darüber hinaus und hebelt mit der schweizweit strengsten Denkmäler-Definition den Denkmalschutz de facto aus und schwächt so den Schutz unserer identitätsstiftenden, bauhistorischen Heimat empfindlich.
Daniel Stadlin, Co-Präsident
GLP Kanton Zug