Mittwoch, 27. März 2024

Gymi-Prüfung: Eine einseitige Hürde

Im Kanton Zug wird über die Einführung einer Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium (LZG) diskutiert. Laut der kantonalen Bildungsdirektion soll diese "ergänzend" zu den bisherigen Kriterien der Vornote und des Lehrpersonenurteils wirken. Nur schade, dass diese Prüfung in Wahrheit nicht ergänzend stattfinden soll, sondern verpflichtend.

 

Im Entwurf des Übertrittsreglements, welches der Bildungsrat Mitte März zur Vernehmlassung aufgelegt hat, ist festgehalten, dass beim Übertritt von der Primarschule ans LZG in jedem Fall eine Prüfung abgelegt werden muss. Dies gilt auch, wenn die Primarlehrperson das Kind vorbehaltlos für die Kanti empfiehlt und das Kind in allen Vornoten eine glatte 6.0 hat.

 

Gemäss dem Plan des Bildungsrats muss in der Prüfung mindestens die Note 4.25 erreicht werden, andernfalls gilt das Übertrittsverfahren als nicht bestanden – unabhängig von der Vornote und dem Lehrpersonenurteil. Damit wird der Übertritt ans LZG faktisch allein von der Prüfung abhängig gemacht. Ein schlechter Tag bei der Prüfung verhindert so den direkten Gang von der Primarschule an die Kanti.

 

Noch befremdlicher ist, dass gemäss vorliegendem Entwurf des Übertrittsreglements der umgekehrte Fall genau möglich ist: Mit einer sehr guten Note bei der Übertrittsprüfung können Vornote und Lehrpersonenurteil kompensiert werden. So kann ein Schüler, der eine 5.5 bei der Prüfung schreibt, trotz expliziter Nicht-Empfehlung der Primarlehrperson und relativ tiefen Vornoten den Gang an die Kanti forcieren, auch wenn dann ein Zuweisungsgespräch erfolgen muss. Denn der heutige Kritikpunkt, dass Eltern über das Zuweisungsgespräch Druck auf die Lehrperson ausüben können, bleibt dabei bestehen.

 

Dies ist genau der falsche Weg. Mit einem solchen System wird den Schülerinnen und Schülern am Prüfungstag übermässiger Leistungsdruck auferlegt. Zudem wird das Urteil der Primarlehrperson geschwächt. Dabei sind es gerade diese Lehrpersonen, die durch ihre tägliche Arbeit am besten die fachlichen, aber auch die überfachlichen Kompetenzen des Kindes beurteilen können. Eine Prüfung kann dies nicht und ist zudem von der Tagesform – und damit vom Zufall – abhängig.

 

Klemens Iten, Kantonsrat GLP, Unterägeri