Geldwäscherei ist ein ernstes Problem, das Wirtschaft, Finanzplatz und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat beeinträchtigt. Finanzintermediäre wie Banken sind gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet, verdächtige Transaktionen oder Vermögenswerte der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden. Ihre Pflichten umfassen die Identifikation der Kunden, Abklärungen bei Verdacht, Meldungen an die MROS, sowie Sperrung verdächtiger Vermögenswerte bei schwerwiegendem Verdacht. Die MROS prüft die Berichte von Finanzintermediären und leitet bei Bedarf strafrechtliche Ermittlungen ein.
Im Gegensatz zu Finanzintermediären sind Privatpersonen nicht meldepflichtig, können jedoch freiwillig Hinweise geben – in der Regel direkt an die Polizei. Es ist entscheidend, dass die Bevölkerung informiert ist und darauf vertraut, dass ihre Hinweise ernst genommen werden und zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten beitragen können.
Fragen an den Regierungsrat
- Wie werden Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Fällen von Geldwäscherei vertraulich aufgenommen und bearbeitet?
- Welche Schritte leitet die Polizei ein, um solchen Hinweisen nachzugehen?
- Gibt es innerhalb der Abteilung Wirtschaftsdelikte der Zuger Polizei eine spezialisierte Einheit, die ausschliesslich Fälle von Geldwäscherei untersucht?
- Welcher Anteil des Budgets (Personal- und Sachaufwand) wird für Wirtschaftskriminalität insgesamt und speziell für Geldwäschereibekämpfung eingesetzt?
- Wie viele Hinweise auf Geldwäscherei sind im Kanton Zug in den letzten 20 Jahren eingegangen? Falls möglich, bitte die Meldungen nach der Art der «vorgeschobenen» legalen Tätigkeit aufschlüsseln (z. B. Gastronomie, Dienstleistungen wie Barbershops oder Einzelhandel)
- Wie viele Anklagen oder Verurteilungen resultierten aus Hinweisen der Bevölkerung, gemessen am Anteil der Gesamtfälle im Bereich Geldwäscherei im Kanton Zug?