Motion von: Andreas Lustenberger, Mirjam Arnold, Klemens Iten, Christian Hegglin, Carina Brüngger
Begründung
Heute existieren in der Schweiz unterschiedliche Gesuchs- und Auszahlungsmodalitäten für die individuelle Prämienverbilligung. Gemäss dem letzten nationalen Monitoringbericht zu den Prämienverbilligungen prüfen und berechnen aktuell sieben Kantone den Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch. In den anderen Kantonen muss dafür jeweils ein Antrag gestellt werden. Auch der Kanton Zug setzt zurzeit noch auf ein Verfahren mittels Gesuchs, welches von den Bürgern jährlich eingereicht werden muss.
Das Abschaffen des unnötigen Umwegs über einen Antrag würde sowohl für die Versicherten als auch für die Verwaltung eine Reduktion des Bürokratieaufwands bedeuten und kommt einer Effizienzsteigerung gleich. Personen, welche die kantonalen Kriterien für eine Verbilligung der Prämien erfüllen, haben einen rechtmässigen Anspruch auf einen Prämienverbilligungsbeitrag. Diesen Personen sollten keine unnötigen Hindernisse in den Weg gelegt werden, um die ihnen zustehenden Finanzierungshilfen zu erhalten.
Eine niederschwellige Opt-out Option wahrt die Eigenverantwortung der Bewölkung. Zudem soll ein Gesuch beim erstmaligen Bezug eingereicht werden müssen.