Montag, 25. März 2024

GLP Kanton Zug fasst Ja-Parole zur Zuger Velo-Netz-Initiative

Die Grünliberalen des Kantons Zug setzen sich für eine lebendige Zukunft der Mobilität ein und unterstützen die Velo-Netz-Initiative mit einer klaren Ja-Parole und einem Beitritt zum überparteilichen Komitee. Am 9. Juni haben die Zugerinnen und Zuger die Möglichkeit, die Weichen für eine nachhaltige Mobilität im Kanton zu stellen.

Vor der Debatte berichtete Raphael Weiss, Präsident der GLP Unterägeri, von seiner inspirierenden Veloreise mit seiner Familie im Sommer 2023 durch Frankreich, England, Belgien und Holland. Die beeindruckenden Impressionen zeigten deutlich die Unterschiede in der Veloinfrastruktur dieser Länder und mit einem Seitenhieb auf den fehlenden durchgehenden Veloweg nach Unterägeri landeten die Mitglieder auf den Boden harten Realität des Zuger Velonetzes.

 

Im Anschluss an diese inspirierende Einführung fand eine lebendige Diskussion zur Zuger Velo-Netz-Initiative statt. Andreas Lustenberger, ALG-Kantonsrat und Initiant, erläuterte den Hintergrund der Initiative. Die Zahl der Unfälle mit Fahrrädern nimmt zu - erst kürzlich ereignete sich ein tragischer Unfall im Kanton. Dies unterstreicht die Dringlichkeit einer angemessenen Infrastruktur, um die Sicherheit zu erhöhen und den Zugang zum Fahrradfahren als nachhaltige, platzsparende und gesundheitsfördernde Fortbewegungsmöglichkeit zu erleichtern.

 

Hans Jörg Villiger, Kantonsrat der SVP und leidenschaftlicher Radfahrer, argumentierte hingegen, dass die Regelung für ein spezifisches Verkehrsmittel nicht in die Zuger Verfassung gehöre. Er betonte, dass die meisten Anliegen der Initiative bereits in den geltenden Gesetzen und im Richtplan verankert seien.

 

Nach einer lebhaften Diskussion sprachen sich die Mitglieder der GLP klar für die Unterstützung der Initiative aus. Sie betrachten diese als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um den Grundsätzen der Mobilität im Richtplan auch Nachdruck zu verleihen. Da die Initiative in Form einer allgemeinen Anregung vorliegt, wird ihr Text ohnehin nicht direkt in die Verfassung aufgenommen. Bei einer Annahme wird der Regierungsrat und der Kantonsrat einen Verfassungsartikel formulieren, der den Anforderungen gerecht wird.