Die GLP des Kantons Zug ist bestürzt über die Äusserungen von Ständerat Peter Hegglin (Mitte ZG) über eine implizite Mitschuld der Ukraine und des Westens am Krieg in der Ukraine.
Das Völkerrecht ist diesbezüglich unmissverständlich klar, ein Krieg ist nur dann legitim, wenn er als Reaktion auf eine kriegerische Handlung des Gegners oder auf ein Mandat der Vereinten Nationen beruht.
Zusätzlich haben souveräne Staaten ein explizites Selbstbestimmungsrecht, zu dem auch das Recht sich einem Verteidigungsbündnis (wie die Nato) oder einer supranationalen Organisation (wie die EU) anzuschliessen gehören. Auch darf der souveräne Staat Wahlen durchführen und deren Ausgang ist nie eine Rechtfertigung für kriegerische Aktionen von Nachbarstaaten.
Gerade die Schweiz als Kleinstaat hat ein manifestes Interesse an der Einhaltung völkerrechtlicher Normen und sicherlich kein Interesse an einen Rückfall in die Gewohnheiten des 19. Jahrhunderts wo Grossmächte (zu denen sich Putins Russland zählt) vorgaben was Recht war und sich Europa in Einflusssphären aufgeteilt haben. Ständerat Peter Hegglin sollte dies wissen und verstehen.