Samstag, 13. Juli 2024

Vernehmlassungsantwort Teilrevision Kantonales Wahlrecht

Vernehmlassungsantwort Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bedanken uns für die Vorlage und den erläuternden Bericht zur Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir begrüssen die Änderungen grundsätzlich und nehmen dazu als Grünliberale Partei Kanton Zug wie folgt Stellung.

 

Generelle Anmerkungen
Der Reformbedarf beim Umgang mit dem Wahlrecht bei Menschen mit Beeinträchtigungen ist klar gegeben, einerseits durch die erheblich erklärte Motion betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen vom 3. März 2022 (Vorlage Nr. 3382 - 16887) und andererseits durch den offenbaren Konflikt mit dem übergeordneten Völkerrecht und das Diskriminierungsverbot. Wir unterstützen daher die Änderung der Kantonsverfassung grundsätzlich, wie auch das Vorgehen des Regierungsrats in dieser Sache (generelle Aufhebung des Ausschlusses statt Einzelfallprüfung).

 

Stellungnahme zu den einzelnen Punkten

  • §27 Abs. 3 KV (aufgehoben): Wir begrüssen die Umsetzung der Motion sowie den angepassten Artikel.
  • §27 Abs. 2 KV und §4 Abs. 2 WAG: Folgen logisch aus Aufhebung von §27 Abs. 3 KV.

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und deren Zurkenntnisnahme. Bei Fragen dazu steht Ihnen unser zuständiges Fraktionsmitglied Klemens Iten zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

(ohne Unterschrift)                                                     (ohne Unterschrift)
Klemens Iten                                                             Tabea Estermann
Kantonsrat GLP, Unterägeri                                        Kantonsrätin GLP, Zug
                                                                                Präsidentin Grünliberale Partei Kanton Zug